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   LG Kiel, 15.11.2022 - 3 OH 40/22   

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https://dejure.org/2022,45497
LG Kiel, 15.11.2022 - 3 OH 40/22 (https://dejure.org/2022,45497)
LG Kiel, Entscheidung vom 15.11.2022 - 3 OH 40/22 (https://dejure.org/2022,45497)
LG Kiel, Entscheidung vom 15. November 2022 - 3 OH 40/22 (https://dejure.org/2022,45497)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattung der Notarkosten bei Auftragserteilung zur Erstellung des Kaufvertragsentwurfes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.11.2008 - VIII ZR 170/07

    Haftungsausschluss des vollmachtlosen Vertreters

    Auszug aus LG Kiel, 15.11.2022 - 3 OH 40/22
    Die Kenntnis vom Fehlen der Vertretungsmacht beseitigt das schutzwürdige Vertrauen des Vertragspartners darauf, dass der mit dem Vertreter geschlossene Vertrag gegenüber dem Vertretenen wirksam ist (BGH, NJW 2009, 215, Rn. 15; BeckOK, BGB, 63. Ed. 2022, § 179 Rn. 28).

    Der Regelung liegt der Gedanke zu Grunde, dass ein Vertragspartner, der davon Kenntnis hat, dass er einen Vertrag mit einem vollmachtlos handelnden Vertreter schließt, auf das Wirksamwerden des Vertrags nicht vertrauen kann und deshalb des Schutzes durch die Haftung des Vertreters nach § 179 Abs. 1 BGB nicht bedarf; wer von der fehlenden Vertretungsmacht des Vertreters weiß, hat es selbst in der Hand, eine Klärung der Frage herbeizuführen, ob der schwebend unwirksame Vertrag durch Genehmigung seitens des Vertretenen wirksam wird (§ 177 Abs. 2 BGB) (BGH, NJW 2009, 215, Rn. 16).

  • OLG Nürnberg, 22.09.2020 - 8 W 3216/20

    Makler als Schuldner von Notarkosten

    Auszug aus LG Kiel, 15.11.2022 - 3 OH 40/22
    Grundsätzlich gilt, wenn der Makler bei der Auftragserteilung mit entsprechender Vertretungsmacht handelt, so wird nur der Vertretene Kostenschuldner nach § 29 Nr. 1 GNotKG (OLG, Düsseldorf, RNotZ 2017, 265; OLG Nürnberg, BeckRS 2020, 30955; Korintenberg, GNotKG, 2020, § 29, Rn. 8f.).

    Genehmigt der vollmachtlos Vertretene den Beurkundungsauftrag nicht, kommt - sofern er die vollmachtlose Vertretung nicht offengelegt hat - eine Haftung des Maklers nach § 179 BGB in Betracht (OLG Düsseldorf, RNotZ 2017, 265 m.w.N.; OLG Nürnberg, BeckRS 2020, 30955; Korintenberg, GNotKG, 2020, § 29, Rn. 11).

  • BGH, 09.11.2004 - X ZR 101/03

    Fahrlässige Unkenntnis vom Fehlen der Vertetungsmacht

    Auszug aus LG Kiel, 15.11.2022 - 3 OH 40/22
    Ein Vertrauen des Vertragsgegners auf die behauptete Vertretungsmacht ist dann nicht mehr schutzwürdig (BGH, NJW-RR 2005, 268).
  • OLG Hamm, 15.02.2019 - 15 W 409/18

    Zustandekommen eines Notarvertrages durch Schweigen auf das Angebot der Fertigung

    Auszug aus LG Kiel, 15.11.2022 - 3 OH 40/22
    Das gilt auch für die Beurteilung, wer Kostenschuldner nach dem GNotKG geworden ist (s. OLG Hamm, FGPrax 2019, 143).
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